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Dieter Bohlen bekommt Schadensersatz für Nacktfotos

Nichts als die (nackte) Wahrheit.



Jens O. Brelle
15.06.2009

Die Veröffentlichung zweier Nacktfotos des Poptitanen Dieter Bohlen in der Zeitschrift "Viel Spaß" stellen eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung dar. Auf den Bildern war Bohlen zusammen mit seiner Freundin im Urlaub am Strand. Dabei war er offensichtlich nackt.

 

Auf den Bildern war über sein Intimbereich ein Laubblatt abgedruckt, daneben stand, er habe ein knackiges Popöchen. Grund dafür, dass die Richter eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung war auch, dass die Bilder heimlich aufgenommen wurden.

 

Bohlen war in diesem Moment privat und im Urlaub. Auch wenn er sonst Urlaubsfotos von sich und seiner Freundin schießen lässt, rechtfertige dies nicht den Eingriff in seinen Intimbereich. Bohlen forderte insgesamt 80.000 Euro Schadensersatz. Die Richter sahen in diesem Fall aber die Summe von 40.000 Euro als angemessen an.



 
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