

Nichts als die (nackte) Wahrheit.
Jens O. Brelle
15.06.2009
Die Veröffentlichung zweier Nacktfotos des Poptitanen Dieter Bohlen in der Zeitschrift "Viel Spaß" stellen eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung dar. Auf den Bildern war Bohlen zusammen mit seiner Freundin im Urlaub am Strand. Dabei war er offensichtlich nackt.
Auf den Bildern war über sein Intimbereich ein Laubblatt abgedruckt, daneben stand, er habe ein knackiges Popöchen. Grund dafür, dass die Richter eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung war auch, dass die Bilder heimlich aufgenommen wurden.
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