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Bundeskabinett beschließt neues Filmförderungsgesetz

Filmabgabe für Fernsehveranstalter.



Jens O. Brelle
08.02.2010

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein geändertes Filmförderungsgesetz beschlossen. Der Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass es dort vor allem um die Filmabgabe der Fernsehveranstalter und der Vermarkter von Pay-TV-Programmen geht. Künftig sollen diese Abgaben auch nach einem gesetzlich festgelegten Maßstaben berechnet werden. Bislang galt dies nur für die Abgaben der Kinobetreiber und der Videowirtschaft. 

 

Bei den Abgaben soll berücksichtigen, dass die Fernsehveranstalter weniger Kinfofilme zeigen, deshalb soll sich der Abgabemaßstab nach dem Anteil der Kinofilme am Gesamtprogramm bemessen. Das geänderte Gesetz soll noch in diesem Jahr vor der Sommerpause verabschiedet werden. Grund für die Gesetzesänderung waren übrigens verfassungsrechtliche Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts. 

 


 
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