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Grundsatzbeschluss gegen RapidShare

Etappensieg.



Jens O. Brelle
15.02.2010

Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Rapid Share erlassen, diese am 04. Februar 2010 zugestellt wurde. Mit der einstweiligen Verfügung ist es dem One-Click-Hoster nun untersagt, insgesamt zwölf Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus auf www.rapidshare.com öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen.

 

Der Börsenverein unterstützt die Verlage und Urheber bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen durch den Hoster Rapid Share. Außerdem wurde der Erlass der einstweiligen Verfügung als Etappensieg gewertet. Der Börsenverein fordert seine Mitglieder dazu auf, als Betroffene zu klagen und stellt auf seiner Website ein Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Verfügung.



 
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