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Bühnenstück Ehrensache darf wieder aufgeführt werden

Ehrensache.



Jens O. Brelle
08.03.2010

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass das Theaterstück "Ehrensache" auch in Hagen wieder aufgeführt werden darf. Das Stück handelt von einem 14-jährige Mädchen, dass 2004 in Hagen ermordet wurde. Die Mutter des Mädchens sah darin die Persönlichkeitsrechte ihrer Tochter verletzt und konnte vor dem Landgericht Hagen eine Unterlassung erwirken. Die Stadt Hagen jedoch wandte sich nun mit einer Vollstreckungsabwehrklage erfolgreich gegen den Titel.

 

Grund dafür ist die seit 2007 entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Fall des Romans "Esra" des Autors Maxim Biller. Hier wurden die Kriterien für die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht weiterentwickelt, die nun auch auf den Fall des Theaterstücks "Ehrensache" angwendet wurden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.



 
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