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Pink Floyd siegt im Prozess gegen EMI

Klage gegen eigene Plattenfirma.



Jens O. Brelle
15.03.2010

Erfolg für Pink Floyd. Die britische Rockband hatte ihre eigene Plattenfirma EMI verklagt, bei der sie seit 1967 unter Vertrag steht und mit der sie so erfolgreiche Alben wie "The Dark Side Of The Moon" und "The Wall" veröffentlicht hat. Die Band klagte, weil die Plattenfirma einzelne Songs der Band im Internet zum Kauf anbot. Pink Floyd jedoch war der Ansicht, dass die damals geschlossenen Verträge eine solche Nutzung nicht hergeben. Der High Court in London gab der Band Recht. Außerdem stritt man sich um Lizenzgebühren und die Verwendung von Teilen aus Songs als Klingeltöne. EMI wurde zur Zahlung von 44.000 Euro verurteilt, dabei handelt es sich jedoch nur um eine vorläufige Schadensersatzsumme. 

 

Mit der Klage wollte die Band die "künstlerische Integrität der Alben" bewahren, denn obwohl auch einzelne Songs der Band sehr erfolgreich waren, sieht die Band in ihren Alben ein Gesamtkunstwerk, das nur im Zusammenhang der Stücke besteht. EMI war der Ansicht, der Vertrag beziehe sich nur auf die physischen Alben, Digitalisierungen seien davon nicht betroffen. Im Internetzeitalter werden jedoch meist nur noch einzelne Titel und nicht mehr ganze Alben heruntergeladen. Einem Einzeltitelverkauf muss die Band ab sofort zustimmen. 



 
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