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Nachgeahmte Nespresso-Kapseln dürfen verkauft werden

Kein Herzstück!



Jens O. Brelle
20.08.2012

Wer sich für eine Nespresso-Kaffeemaschine entscheidet, der trinkt nicht einfach nur Kaffee - nein, er trinkt Grand Crus. Und das hat seinen Preis. Bis zu 39 Cent pro Tasse kann man dann schon mal bezahlen. Zu kaufen gibt es die Kapseln entweder im Internet oder in den Nespresso-Boutiquen. Seit 2011 kann der Nespresso-Maschinenbesitzer in Deutschland aber auch zu günstigeren Kapseln von anderen Herstellern greifen. Die Packungen der Fremdhersteller enthalten den Zusatz "geeignet für Nespresso-Maschinen". Nespresso gefiel das natürlich nicht, schließlich hatte sich die Nestlé-Tochter Nestec das System patentieren lassen.

 

Es folgte eine Klage, die Nestec nun in der ersten Instant verlor. Das Landgericht Düsseldorf kam zu dem Schluss, dass die Nespresso-Kaffeekapsel kein funktionales "Herzstück" sei. Selbst wenn der Käufer Kapseln von Fremdherstellern nutze, sei dies keine Patentverletzung, da der Käufer durch den Erwerb der Maschine berechtigt sei, diese bestimmungsgemäß zu gebrauchen. Nestec kann nun noch in Berufung gehen.

... Keine Patentverletzung: Nespresso-Nachahmer dürfen weiter Kapseln verkaufen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/keine-patentverletzung-bei-kaffeekapseln-nespresso-tochter-nestec-scheitert-in-erster-instanz_aid_801006.html


 
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