Das hanseatische OLG Hamburg hat das Urteil des LG Hamburg im Fall der Berichterstattung über die Erkrankung der Sportreporterin Monika Lierhaus bestätigt. Die Hamburger Morgenpost hatte gegen das Urteil der ersten Instanz Berufung eingelegt. Diese wurde jedoch als unbegründet abgewiesen. Die Mopo hatte detailliert über die Erkrankung der Sportmoderatorin berichtet. Unter anderem wurden auch Fotos der Moderatorin veröffentlicht, die sie im Krankenhaus zeigen.
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