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Markeninhaber lässt Dildoparties abmahnen

Tupperparty mal anders.



Jens O. Brelle
25.01.2010

Der Inhaber der Gemeinschaftsmarke "Dildoparty" lässt zur Zeit Anbieter von sog. "Dildoparties" abmahnen. Dildoparty ist seit dem 11.12.2009 als Gemeinschaftsmarke beim HABM eingetragen. 2007 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Eintragung abgelehnt, weil die Bezeichnung zu allgemeinbeschreibend ist und es an Unterscheidungskraft fehle.

 

Gegen die Eintragung der Gemeinschaftsmarke wurde bereits ein Löschungsantrag gestellt. Ob überhaupt ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht, erscheint eher fraglich.



 
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