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Fotografin lässt Sahra Wagenknecht-Bilder verbieten

Keine stillschweigende Duldung.



Jens O. Brelle
08.03.2010

Im Streit um Fotos der Fotografin von Sahra Wagenknecht-Bildern entschied jetzt das Landgericht Berlin, dass die Fotografin trotz jahrelanger Duldung einen Unterlassungsanspruch gegen einen Blogger habe, der sich das Bild aus dem Internet heruntergeladen und auf seiner eigenen Website der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Das Amtsgericht Charlottenburg entschied noch zu Gunsten des Bloggers: In ihrem Nichtstun habe ein stillschweigendes Einverständnis gelegen. Das sah das Landgericht jetzt jedoch anders.

 

Die Fotografin habe es glaubhaft gemacht, dass die Verwertungsrechte an dem Foto nur der PDS Dortmund eingeräumt worden seien und auch nur für den Wahlkampf im Jahr 1988. Aus einer jahrelanger Duldung alleine lasse sich noch kein stillschweigendes Einverständnis des Rechteinhabers herleiten. Zumal die Fotografin in der letzten Zeit mehrfach öffentlich gegen die unberechtigte Verwendung vorgegangen sei.

Landgericht Berlin

Beschluss v. 19.02.2010 (Az.: 15 T 4/10)

http://www.online-und-recht.de v. 19.02.2010



 
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