

Keine stillschweigende Duldung.
Jens O. Brelle
08.03.2010
Im Streit um Fotos der Fotografin von Sahra Wagenknecht-Bildern entschied jetzt das Landgericht Berlin, dass die Fotografin trotz jahrelanger Duldung einen Unterlassungsanspruch gegen einen Blogger habe, der sich das Bild aus dem Internet heruntergeladen und auf seiner eigenen Website der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Das Amtsgericht Charlottenburg entschied noch zu Gunsten des Bloggers: In ihrem Nichtstun habe ein stillschweigendes Einverständnis gelegen. Das sah das Landgericht jetzt jedoch anders.
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