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GEMA klagt gegen UseNeXT

Schutz der Rechteinhaber!



Jens O. Brelle
15.03.2010

Die GEMA ist erneut erfolgreich gegen UseNext vorgegangen. Vor dem Landgericht Hamburg erwirkte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eine einstweilige Verfügung. UseNext wurde bereits vor zwei Jahren aufgefordert, ihre Werbung für die Einsatzmögichkeiten des "Usenet" als Tauschbörse abzumildern. Dieser Aufforderung ist UseNext nach Ansicht der GEMA nicht ausreichend nachgekommen. 

 

Die GEMA fordert daher eine Änderung des Zugangsdienstes um die Rechteinhaber der GEMA ausreichend zu schützen. Bei dem "Usenet" handelt es sich grundsätzlich zwar nur um ein Diskussionsforum, jedoch können im Rahmen sog. Threads auch Dateien verschickt werden. Konkret geht es der GEMA um 100 illegal angebotene Werke in diesem Forum.



 
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