
Schutz der Rechteinhaber!
Jens O. Brelle
15.03.2010
Die GEMA ist erneut erfolgreich gegen UseNext vorgegangen. Vor dem Landgericht Hamburg erwirkte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eine einstweilige Verfügung. UseNext wurde bereits vor zwei Jahren aufgefordert, ihre Werbung für die Einsatzmögichkeiten des "Usenet" als Tauschbörse abzumildern. Dieser Aufforderung ist UseNext nach Ansicht der GEMA nicht ausreichend nachgekommen.
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