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Udo Lindenberg siegt im Urheberrechtsstreit

Keine Panik auf der Titanic.



Jens O. Brelle
08.02.2010

Das Landgericht Hamburg hat den Streit zwischen Panikrocker Udo Lindenberg und seinem ehemaligen Freund und Bandkollegen Olaf Kübler entschieden. Kübler warf Lindenberg vor, er habe Sprachfetzen in Kneipen aufgeschnappt und daraus seine kultigen Songs gebastelt. Die Urheberschaft an den Songs läge deshalb nicht nur bei Lindenberg, sondern auch bei Kübler. Dieser verlangte deshalb Unterlassung und Schadensersatz. Dabei berief er sich auf ein Versäumnisurteil aus dem Jahr 1981, in dem ein Miturheberschaft an den strittigen Songs festgestellt wurde. Doch nun hat das Landgericht Küblers Klage abgewiesen. Die Richter fanden jedoch, dass Kübler seine Miturheberschaft nicht ausreichend nachweisen konnte.

 

Außerdem warfen ihm die Richter vor, er habe sich das damalige Urteil erschlichen, da sich Lindenberg zu der Zeit länger in den USA aufhielt. Lindenberg und Kübler sollen sich jedoch auch über 80.000 DM verglichen haben. Lindenberg streitet nicht ab, dass er auch aus Sprüchen von Kübler Songs gemacht hat, betont jedoch, dass alle damals Sprücheklopfer gewesen seien. Eine Urheberschaft könne man daraus aber nicht ableiten. Kübler's Anwalt ließ verlauten, dass eine Berufung nicht ausgeschlossen sei. 



 
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