

Keine Panik auf der Titanic.
Jens O. Brelle
08.02.2010
Das Landgericht Hamburg hat den Streit zwischen Panikrocker Udo Lindenberg und seinem ehemaligen Freund und Bandkollegen Olaf Kübler entschieden. Kübler warf Lindenberg vor, er habe Sprachfetzen in Kneipen aufgeschnappt und daraus seine kultigen Songs gebastelt. Die Urheberschaft an den Songs läge deshalb nicht nur bei Lindenberg, sondern auch bei Kübler. Dieser verlangte deshalb Unterlassung und Schadensersatz. Dabei berief er sich auf ein Versäumnisurteil aus dem Jahr 1981, in dem ein Miturheberschaft an den strittigen Songs festgestellt wurde. Doch nun hat das Landgericht Küblers Klage abgewiesen. Die Richter fanden jedoch, dass Kübler seine Miturheberschaft nicht ausreichend nachweisen konnte.
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