

Auf den falschen Schuh gesetzt?!
Jens O. Brelle
08.08.2014
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass auch Schuhe einen wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz genießen können.
Konkret ging es in diesem Fall um Damenpumps mit einer Plateau-Sohle und "stupsnasenförmiger" Schuhspitze. Der Hersteller hatte gegen die Nachahmung eines Schuhs eines Mitbewerbers geklagt und warf ihm eine unlautere vermeidbare Herkunftstäuschung vor. Die Richter am OLG schlossen sich dieser Ansicht an und begründeten ihre Entscheidung damit,


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