

Zu intim?
Jens O. Brelle
29.09.2014
Das Oberlandgericht Koblenz hat entschieden, dass die Ex-Freundin eines Fotografen die Löschung ihrer Intimfotos verlangen kann. Die Einwilligung zum Besitz der Nacktbilder ist laut Richter an das Bestehen der Beziehung gekoppelt. Ein Anspruch auf Löschung von Fotos, auf denen die abgebildete Person bekleidet oder im Urlaub zu sehen ist, besteht nicht. Zwar hatte die Frau versucht, eine komplette Löschung der Bilder durchzusetzen, hier kamen die Richter jedoch zu dem Schluss,


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