

Abgelichtet!
Jens O. Brelle
09.04.2012
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Fotografieren von Beamten eines Sondereinsatzkommandos (SEK) der Polizei im Einsatz nicht generell untersagt werden kann. Im März 2007 hatten acht Beamte ein mutmaßliches Mitglied der russischen Mafia zum Augenarzt gebracht. In der Fußgänger von Schwäbisch Hall wollten zwei Lokaljournalisten diesen Einsatz fotografieren, dieses wurde ihnen jedoch vom Einsatzleiter untersagt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Schutzbedürfnis der Spezialkräfte auch durch das Verpixeln ihrer Gesichter bei der Veröffentlichung der Fotos hätte gewahrt werden können.


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