

Mehr Wert für Kunst?!
Jens O. Brelle
20.01.2014
Auch im Jahr 2014 wird mal wieder an der Mehrwertsteuerschraube gedreht und das trifft vor allem Kunstliebhaber. So gilt für Kunst nicht mehr der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, sondern der von 19 Prozent. Erforderlich wurde die Erhöhung durch die Feststellung der EU-Kommission, dass ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz eine unerlaubte Förderung des Kunsthandels sei. Die Neuerungen sind nun im § 25a UStG zu finden. Doch nicht alle Kunstwerke werden teurer.
Das Bundesministerium der Finanzen schreibt dazu: "Mit Änderungen im Umsatzsteuergesetz wird ab 2014 die Steuerermäßigung für Kunst- und Sammlungsgegenstände auf das unionsrechtlich zulässige Maß beschränkt. Neben der Beschränkung tritt eine pauschale Differenzbesteuerungen bei Kunstgegenständen in Kraft."


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